Landesverfassungsgericht muss kommunale Sperrklausel kippen.
• Arbeitsunfähigkeit der Räte in NRW ist nicht gegeben. • Nach bisheriger Rechtsprechung muss Landesverfassungsgericht Sperrklausel kippen. • Wähler sollten nicht ins Lager der Nicht- oder Protestwähler getrieben werden. Das Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern die 2016 eingeführte Sperrklausel bei Kommunalwahlen verhandelt. Wenn das Landesverfassungsgericht den eigenen Maßstäben für kommunale Sperrklauseln treu bleibt, dann wird es … Landesverfassungsgericht muss kommunale Sperrklausel kippen. weiterlesen
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